Statuten

Name

Die [USKA] Sektion Berner Seeland ist ein Verein im Sinne von Art.60ff des ZGB als juristische Person unter dem Patronat der Union Schweizerischer Kurzwellen-Amateure.

 

Sitz

Der Verein hat seinen Sitz am Wohnort des jeweiligen Präsidiums.

 

Zweck 

Förderung des Amateurfunks in seinen zahlreichen Facetten durch Austausch von Informationen u. durch technische Hilfe.

Einführung von neuen Betriebsarten und Techniken.

Betreiben des Relais und der Bake HB9HB.

Erfahrungsaustausch bei regelmässigen Treffen.

 

Mitgliedschaft

Aktivmitglieder sind Personen, die zur Bedienung einer Amateursende-Station berechtigt und USKA-Mitglied sind, und Personen mit Empfangsrufzeichen und USKA-Mitgliedschaft.

Passivmitgliedersind Personen, welche die Ziele des Vereines anerkennen und fördern wollen. Sie haben wie die Jungmitglieder kein Stimmrecht.

Jungmitgliedersind Personen vor vollendetem 16. Altersjahr.

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss (1) und Todesfall

Für Verbindlichkeiten des Vereines besteht keine persönliche Haftung der Mitglieder.

 

Vereinsorgane

Mitglieder-Versammlung und Präsidium.

 

Mitglieder-Versammlung entscheidet  über:

  • Aufnahme oder Ablehnung (2) von neuen Mitgliedern

  • Annahme und Ablehnung von Anträgen

  • Revision der Statuten

  • jeweils im Dezember über die Anträge der USKA u.bestimmt die Vertretung

  • für die Delegierten-Versammlung

  • wählt das Präsidium

  • entscheidet über einen allfälligen Mitglieder-Beitrag und dessen Höhe

    (für Konzessions-Gebühren, Ersatzteile/Reparatur von Relais und Bake, evtl. Saalmieten)

  • kann die Auflösung des Vereines beantragen (3)

 

Für alle Abstimmungen gilt das einfache Mehr der anwesenden Mitglieder.Ausnahme (3)

Bei Stimmengleichheit muss das Geschäft an der nächsten Versammlung nochmals behandelt werden.

 

Präsidium

Es besteht aus drei lizenzierten Funkamateuren mit USKA-Mitgliedschaft

Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre. Die Wiederwahl ist 2x möglich.

Jeweils im Dezember hat eine Bestätigung durch die Mitglieder zu erfolgen.

Die Aufgabenteilung innerhalb des Präsidiums ist frei.

 

Aufgaben

  • Bearbeitung von Anträgen der Mitglieder

  • Führen eines Mitgliederverzeichnisses

  • Führung einer einfachen Buchhaltung mit Prüfung jeweils im Dezember

  • Verwaltung der Webseite

  • Stichwortartiges Festhalten von Anträgen und Beschlüssen

  • Vergabe des Rufzeichens HB9HB für z.B. Conteste einschliesslich
    Verwaltung der QSL-Karten

  • Technischer Service von Relais und Barke

  • Vertretung gegenüber BAKOM, USKA und anderen Institutionen

 

Anmerkungen

(1): Ein Austritt kann jederzeit erklärt werden.

Der Ausschluss eines Mitgliedes wegen unehrenhaften, störenden Verhaltens kann – nach Anhörung – durch die Mitgliederversammlung ohne Recht auf Rekurs erfolgen.

(2): Die Ablehnung eines Antrages auf Mitgliedschaft muss nicht begründet werden.

(3): Auflösung des Vereines: Falls von Mitgliedern die Auflösung des Vereines beantragt wird, muss das Präsidium durch schriftliche Anfrage an sämtliche Mitglieder klären, ob 3/4 aller Mitglieder damit einverstanden sind.

Die Auflösung erfolgt nach Art.77 ZGB, wenn das Präsidium nicht statutengemäss besetzt werden kann.

Das bei Vereinsauflösung vorhandene Kapital ist zu deponieren (Bankkonto)

Falls innert 3 Jahren kein Nachfolgeverein gegründet wird, ist das Kapital der USKA als Schenkung zu überweisen.

 

Das 70cm- Relais Grenchenberg ist Eigentum von HB9CTJ

Die 2m Bake Grenchenberg ist Eigentum von HB9AMH (SK)

 

Die Statuen wurden in der vorliegenden Fassung

anlässlich der Gründungsversammlung vom 24.02.2016

angenommen.

 

Für das Präsidium:

Johann Maurer HB9CVH
Urs Jenzer HB9CTJ
H. Osterwalder HB9BEM